Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird, geht es schnell um viel Organisation – und um Geld. Eine Leistung wird dabei besonders oft übersehen: der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Er beträgt 125 € pro Monat und steht jeder pflegebedürftigen Person mit Pflegegrad 1 bis 5 zu, die zu Hause lebt. Das Geld ist zweckgebunden, aber flexibler einsetzbar, als viele denken.

125 €
jeden Monat, zusätzlich
PG 1–5
alle Pflegegrade
1.500 €
ansparbar pro Jahr

Was ist der Entlastungsbetrag genau?

Der Entlastungsbetrag ist ein fester Zuschuss der Pflegeversicherung. Er ist dafür gedacht, pflegende Angehörige zu entlasten und pflegebedürftigen Menschen mehr Selbstständigkeit im Alltag zu ermöglichen. Anders als das Pflegegeld wird er nicht ausgezahlt, sondern gegen Rechnung für anerkannte Unterstützungsangebote verwendet.

Wichtig: Er steht Ihnen zusätzlich zu Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Verhinderungspflege zu – er wird also nicht angerechnet.

Wofür können Sie die 125 € verwenden?

Der Betrag darf für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Dazu gehören unter anderem:

Besonders wichtig bei Pflegegrad 1

Bei Pflegegrad 1 ist der Entlastungsbetrag oft die zentrale Leistung, weil hier kein Pflegegeld gezahlt wird. Die 125 € können hier sehr flexibel für Unterstützung im Haushalt und Betreuung genutzt werden – genau dort, wo der Alltag schwerfällt.

So läuft die Abrechnung – Schritt für Schritt

  1. Anbieter wählen: Der Dienstleister muss nach Landesrecht anerkannt sein. Alltagshilfe Nord ist ein anerkannter Anbieter im Kreis Schleswig-Flensburg.
  2. Leistung in Anspruch nehmen: Sie buchen die Unterstützung, die Sie brauchen – zum Beispiel zwei Stunden Haushaltshilfe pro Woche.
  3. Rechnung einreichen: Sie reichen die Rechnung bei Ihrer Pflegekasse ein und erhalten den Betrag erstattet – oder wir rechnen auf Wunsch direkt mit der Pflegekasse ab.

Bei der Direktabrechnung müssen Sie nicht in Vorleistung gehen und haben keinen Papierkram. Das nimmt vielen Familien spürbar Druck.

Geld nicht verfallen lassen

Nutzen Sie die 125 € in einem Monat nicht, sind sie nicht verloren: Nicht abgerufene Beträge werden angespart und können bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden. So kommen über das Jahr bis zu 1.500 € zusammen, die Sie zum Beispiel für eine intensivere Betreuung in einem anstrengenden Zeitraum einsetzen können.

Unser Tipp

Prüfen Sie zum Jahresanfang, ob aus dem Vorjahr noch Entlastungsbetrag offen ist. Planen Sie die Nutzung bewusst – sonst verschenken Sie bares Geld, das Ihnen zusteht.

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick. Die genauen Beträge und Voraussetzungen können sich ändern – Ihre Pflegekasse nennt Ihnen den aktuellen Stand für Ihren Fall.