Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Schleswig und im Kreis Schleswig-Flensburg
Sie benötigen einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI? Alltagshilfe Nord führt die Beratungsgespräche persönlich bei Ihnen zu Hause in Schleswig und im gesamten Kreis Schleswig-Flensburg durch. Wir beraten Pflegebedürftige und Angehörige verständlich und praxisnah zur häuslichen Pflegesituation. Die Kosten des Beratungseinsatzes trägt die Pflegekasse, wir rechnen direkt mit ihr ab.
Was der Beratungseinsatz ist und wer ihn braucht
Wer Pflegegeld bezieht und zu Hause von Angehörigen versorgt wird, muss regelmäßig einen Beratungseinsatz abrufen. Das Gesetz nennt ihn Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI, im Alltag heißt er oft Beratungsgespräch, Pflichtberatung oder einfach „37.3“. Ziel ist, die Pflege zu Hause zu sichern und Angehörige praktisch zu unterstützen.
- Pflegegrad 2 und 3: einmal im halben Jahr
- Pflegegrad 4 und 5: einmal im Vierteljahr
- Pflegegrad 1: freiwillig, einmal im halben Jahr möglich
- Bei Kombinationsleistung (Pflegegeld plus Pflegedienst) ebenfalls verpflichtend
- Wird der Termin versäumt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder aussetzen (was dann zu tun ist)
Der Beratungseinsatz ist keine Kontrolle, sondern eine Hilfe. Wir schauen gemeinsam, was gut läuft, wo es hakt und welche Leistungen Sie noch nicht nutzen. Die Bescheinigung für die Pflegekasse übernehmen wir.
So läuft die Pflegeberatung bei Ihnen zu Hause ab
Sie rufen an, wir vereinbaren einen Termin bei Ihnen zu Hause. Das Gespräch dauert meist 30 bis 60 Minuten und findet in Ruhe am Küchentisch statt, gern mit den pflegenden Angehörigen.
- Wir sehen uns die Pflegesituation gemeinsam an und beantworten Ihre Fragen
- Wir zeigen, welche Leistungen Ihnen zustehen: Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel, Wohnumfeldverbesserung
- Wir geben praktische Tipps für die Pflege zu Hause und zur Entlastung der Angehörigen
- Wir füllen den Nachweis aus und senden ihn an Ihre Pflegekasse
- Auf Wunsch erinnern wir Sie an den nächsten fälligen Termin
Die Vergütung des Beratungseinsatzes trägt die Pflegekasse vollständig. Für Sie entstehen keine Kosten, und Sie müssen nichts vorstrecken. Der Beratungseinsatz belastet auch nicht Ihren Entlastungsbetrag.
Wenn Sie noch keinen Pflegegrad haben oder eine Höherstufung ansteht, hilft Ihnen unsere Antragshilfe weiter.
Häufige Fragen zum Beratungseinsatz
Was ist ein Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI?
Ein Beratungsgespräch zu Hause für Menschen, die Pflegegeld beziehen und von Angehörigen gepflegt werden. Es sichert die Qualität der häuslichen Pflege und unterstützt die Pflegenden mit praktischen Tipps und Hinweisen auf Leistungen. Der Nachweis geht an die Pflegekasse.
Wer muss einen Beratungseinsatz nach § 37.3 durchführen lassen?
Alle Pflegegeldempfänger mit Pflegegrad 2 bis 5. Bei Pflegegrad 2 und 3 einmal im halben Jahr, bei Pflegegrad 4 und 5 einmal im Vierteljahr. Bei Pflegegrad 1 ist der Beratungseinsatz freiwillig.
Was kostet der Beratungseinsatz?
Für Sie nichts. Die Pflegekasse trägt die Vergütung vollständig, wir rechnen direkt mit ihr ab. Ihr Entlastungsbetrag wird dafür nicht angetastet.
Kann Alltagshilfe Nord den Beratungseinsatz bei mir zu Hause durchführen?
Ja. Wir kommen zu Ihnen nach Hause, in Schleswig, Flensburg, Kappeln, Süderbrarup, Tarp, Kropp, Böklund und im gesamten Kreis Schleswig-Flensburg. Rufen Sie an, wir vereinbaren einen Termin.
Was passiert, wenn ich den Beratungseinsatz versäume?
Die Pflegekasse darf das Pflegegeld zunächst kürzen und bei wiederholtem Versäumen ganz aussetzen. Deshalb erinnern wir Sie auf Wunsch rechtzeitig an den nächsten Termin.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
In der Regel innerhalb weniger Tage. Wenn eine Frist drängt, sagen Sie uns das am Telefon, dann priorisieren wir Ihren Termin.
Beratungstermin vereinbaren
Rufen Sie uns an. Wir kommen zu Ihnen nach Hause und kümmern uns um den Nachweis für die Pflegekasse.
☎ 0176 586 54 269