Die Entlassung aus dem Krankenhaus ist geschafft, aber zu Hause wartet der Alltag: Wer frisch operiert ist, darf oft nicht heben, nicht lange stehen, nicht Auto fahren. Genau für diese Wochen gibt es die Haushaltshilfe der Krankenkasse. Sie ist kein Almosen, sondern ein gesetzlicher Anspruch, den viele Versicherte gar nicht kennen.
Wer hat Anspruch auf Haushaltshilfe nach einer OP?
Die Regel steht in § 38 SGB V. Die Krankenkasse zahlt eine Haushaltshilfe, wenn Sie Ihren Haushalt wegen einer Krankheit vorübergehend nicht selbst führen können und niemand im Haushalt einspringen kann. Ausdrücklich genannt sind:
- ein Krankenhausaufenthalt und die Zeit danach
- eine ambulante Operation
- eine schwere Krankheit oder eine akute Verschlimmerung
- eine ambulante Strahlen- oder Chemotherapie
Die zweite Bedingung wird oft übersehen: Lebt eine andere Person im Haushalt, die den Haushalt übernehmen kann, zahlt die Kasse nicht. Ist der Partner aber selbst krank, berufstätig oder pflegebedürftig, zählt das als „kann nicht einspringen“. Schreiben Sie das im Antrag ausdrücklich dazu.
Wie lange zahlt die Krankenkasse?
- Ohne Kind im Haushalt: bis zu 4 Wochen je Krankheitsfall.
- Mit Kind unter 12 Jahren oder einem Kind mit Behinderung: bis zu 26 Wochen.
- Satzungsleistung: Viele Kassen zahlen freiwillig länger oder unter weiteren Bedingungen. Ein Anruf bei der Kasse lohnt sich immer.
Wichtig bei Pflegegrad
Wer bereits Pflegegrad 2 oder höher hat, bekommt die Haushaltshilfe der Krankenkasse in der Regel nicht. Dann ist die Pflegekasse zuständig, zum Beispiel über den Entlastungsbetrag oder den Umwandlungsanspruch. Bei Pflegegrad 1 bleibt der Anspruch bei der Krankenkasse bestehen.
Haushaltshilfe beantragen: Schritt für Schritt
- Ärztliche Bescheinigung besorgen. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt bestätigt, dass Sie den Haushalt vorübergehend nicht führen können, und für wie lange. Im Krankenhaus stellt das der Stationsarzt oder der Sozialdienst aus. Fragen Sie am besten schon vor der Entlassung danach.
- Antrag bei der Krankenkasse stellen. Jede Kasse hat ein eigenes Formular, meist online oder telefonisch anzufordern. Wichtig: vor Beginn der Hilfe beantragen. Rückwirkend wird es schwierig.
- Anbieter wählen. Sie können eine Haushaltshilfe über einen Dienst wie Alltagshilfe Nord bekommen oder eine Person aus dem Bekanntenkreis. Bei Verwandten bis zum zweiten Grad übernimmt die Kasse allerdings nur Fahrtkosten und Verdienstausfall, keine Vergütung.
- Bewilligung abwarten, dann starten. Die Kasse prüft und schickt eine Genehmigung. Ab dann übernimmt der Dienst Einkäufe, Reinigung, Wäsche, Kochen und die notwendigen Aufgaben des Alltags. Die Abrechnung läuft direkt zwischen Dienst und Kasse.
Wenn es schnell gehen muss, etwa weil die Entlassung morgen ist, rufen Sie die Kasse an. Viele genehmigen telefonisch vorläufig, wenn die Bescheinigung nachgereicht wird.
Was kostet mich das?
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten der Haushaltshilfe. Gesetzlich vorgesehen ist eine Zuzahlung von 10 % der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 € pro Tag. Kinder und Jugendliche sind von der Zuzahlung befreit. Wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt auch hier nichts. Bei Alltagshilfe Nord müssen Sie nichts vorstrecken: Wir rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab.
Antrag abgelehnt? Widerspruch lohnt sich oft
Häufige Ablehnungsgründe sind eine fehlende Bescheinigung oder die Annahme, jemand im Haushalt könne einspringen. Legen Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch ein und erklären Sie konkret, warum niemand helfen kann. Ein kurzes Attest des Partners oder ein Nachweis über dessen Arbeitszeiten reicht oft aus.
Und wenn die vier Wochen nicht reichen?
Dann gibt es drei Wege: erstens die Satzungsleistung Ihrer Kasse, zweitens ein Antrag auf Pflegegrad, wenn die Einschränkung länger anhält, und drittens die Übergangspflege nach dem Krankenhaus. Welcher Weg passt, besprechen wir gern mit Ihnen. Unsere Antragshilfe begleitet Sie auch beim Pflegegrad-Antrag.
Alles zur Leistung, zu den Voraussetzungen und zum Ablauf bei uns finden Sie auf der Seite Haushaltshilfe auf Verordnung.
Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick. Ob und wie lange ein Anspruch besteht, entscheidet Ihre Krankenkasse anhand Ihrer persönlichen Situation und ihrer Satzung.