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Unsere Leistungen

Haushaltshilfe auf Verordnung in Schleswig und im Kreis Schleswig-Flensburg

Sie benötigen vorübergehend Hilfe im Haushalt? Nach einer schweren Erkrankung, einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation kann ein Anspruch auf Haushaltshilfe über die gesetzliche Krankenkasse bestehen. Auch während der Schwangerschaft und nach der Entbindung ist eine Kostenübernahme möglich. Alltagshilfe Nord unterstützt Sie zuverlässig im Haushalt, hilft beim Antrag und rechnet direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.

Wann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe zahlt

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt eine Haushaltshilfe nach § 38 SGB V, wenn Sie Ihren Haushalt wegen Krankheit vorübergehend nicht selbst führen können und niemand im Haushalt einspringen kann. Typische Situationen:

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    Nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation
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    Bei einer schweren Erkrankung oder einer akuten Verschlimmerung
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    Während einer ambulanten Chemo- oder Strahlentherapie
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    In der Schwangerschaft und nach der Entbindung (§ 24h SGB V)
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    Wenn ein Kind unter 12 Jahren oder ein Kind mit Behinderung im Haushalt lebt: auch über längere Zeiträume

Wichtig zu wissen: Ohne Kind im Haushalt zahlt die Krankenkasse in der Regel für bis zu vier Wochen, mit Kind unter 12 Jahren bis zu 26 Wochen. Viele Kassen bieten in ihrer Satzung erweiterte Leistungen an. Es lohnt sich also immer, nachzufragen. Wer bereits Pflegegrad 2 oder höher hat, wird meist über die Pflegekasse versorgt.

Haushaltshilfe auf Verordnung: Unterstützung im Haushalt nach Krankheit oder Operation

So kommen Sie zur Haushaltshilfe

Der Weg ist kürzer, als viele denken. Sie brauchen eine ärztliche Bescheinigung und einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse. Bei beidem helfen wir Ihnen.

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    Ihre Ärztin oder Ihr Arzt bescheinigt, dass Sie den Haushalt vorübergehend nicht führen können
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    Sie stellen den Antrag bei Ihrer Krankenkasse, am besten vor Beginn der Hilfe. Wir gehen das Formular gemeinsam mit Ihnen durch
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    Nach der Bewilligung starten wir: Einkäufe, Reinigung, Wäsche, Kochen und die notwendigen Aufgaben des täglichen Lebens
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    Feste Bezugsperson für die gesamte Dauer, auch wenn es nur wenige Wochen sind

Nach der Bewilligung rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie müssen nichts vorstrecken. Gesetzlich vorgesehen ist eine Zuzahlung von 10 % der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 € pro Tag. Kinder und Jugendliche sind von der Zuzahlung befreit. Ob und in welcher Höhe Ihre Kasse zahlt, wird immer im Einzelfall geprüft.

Mehr zum Unterschied zwischen Kranken- und Pflegekasse lesen Sie im Ratgeber Haushaltshilfe über die Pflegekasse. Den Ablauf nach einer Operation erklärt Schritt für Schritt der Ratgeber Haushaltshilfe nach OP.

Hinweis: Ob ein Anspruch besteht, entscheidet Ihre Krankenkasse anhand Ihrer persönlichen Situation. Wir versprechen keine Kostenübernahme, unterstützen Sie aber beim Antrag und übernehmen nach der Bewilligung die Abrechnung mit der Kasse.

Beratung zur Haushaltshilfe über die Krankenkasse

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe auf Verordnung

Wann bezahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe?

Wenn Sie den Haushalt wegen einer schweren Krankheit, nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation vorübergehend nicht führen können und niemand im Haushalt einspringen kann. Voraussetzung ist eine ärztliche Bescheinigung und ein Antrag bei der Kasse.

Bekomme ich nach einer Operation Haushaltshilfe?

Ja, nach einer ambulanten Operation oder nach einem Krankenhausaufenthalt ist das ausdrücklich vorgesehen. Ohne Kind im Haushalt in der Regel für bis zu vier Wochen, viele Kassen gewähren per Satzung mehr.

Kann ich während der Schwangerschaft Haushaltshilfe bekommen?

Ja. Für Schwangerschaft und Entbindung gilt ein eigener Anspruch, wenn Sie den Haushalt deswegen nicht führen können und niemand im Haushalt einspringen kann. Ein Kind im Haushalt ist hier keine Voraussetzung.

Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei meiner Krankenkasse?

Sie brauchen eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit und das Antragsformular Ihrer Kasse. Stellen Sie den Antrag möglichst vor Beginn der Hilfe. Wir füllen das Formular gemeinsam mit Ihnen aus, stimmen den Start mit der Kasse ab und rechnen anschließend direkt mit ihr ab.

Was kostet mich die Haushaltshilfe auf Verordnung?

Gesetzlich ist eine Zuzahlung von 10 % der Kosten vorgesehen, mindestens 5 und höchstens 10 € pro Tag. Kinder und Jugendliche zahlen nichts zu. Die Abrechnung läuft direkt zwischen uns und Ihrer Kasse, Sie müssen nichts vorstrecken.

Wer hilft mir im Haushalt, wenn ich schon einen Pflegegrad habe?

Ab Pflegegrad 2 ist in der Regel die Pflegekasse zuständig, nicht die Krankenkasse. Dann läuft die Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag oder umgewandelte Pflegesachleistungen. Alles dazu auf der Seite Kostenübernahme.

Kostenübernahme anfragen

Rufen Sie uns an. Wir klären mit Ihnen, ob ein Anspruch infrage kommt, und helfen beim Antrag.

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