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Kosten & Eigenanteil

Was kostet Alltagshilfe Nord?

In den meisten Fällen zahlt die Pflege- oder Krankenkasse unsere Einsätze – Sie selbst zahlen oft nichts oder nur einen kleinen Rest. Hier sehen Sie, welche Budgets für Sie gelten, wie die Abrechnung läuft und ob ein Eigenanteil entsteht.

Vier Wege, wie unsere Hilfe bezahlt wird

Welcher Weg für Sie gilt, hängt vor allem davon ab, ob ein Pflegegrad vorliegt. Meist lassen sich mehrere Budgets kombinieren.

Fall A

Mit Pflegegrad 1 bis 5

131 € im Monat

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI steht jedem mit Pflegegrad zu – auch bei Pflegegrad 1.

  • Direktabrechnung mit der Pflegekasse
  • Eigenanteil 0 € bis zur Budgetgrenze
  • Nicht genutzte Beträge können bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden
Guthaben berechnen →
Fall B

Ab Pflegegrad 2 zusätzlich

bis 919,60 € im Monat

Über den Umwandlungsanspruch können bis zu 40 % der Pflegesachleistung für unsere Einsätze genutzt werden:

  • Pflegegrad 2: bis 318,40 €
  • Pflegegrad 3: bis 598,80 €
  • Pflegegrad 4: bis 743,60 €
  • Pflegegrad 5: bis 919,60 €

Dazu kommt die Verhinderungspflege mit einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € (zusammen mit Kurzzeitpflege).

Fall C

Ohne Pflegegrad – nach OP, Krankenhaus oder in der Schwangerschaft

10 % Zuzahlung

Wer den Haushalt vorübergehend nicht führen kann, bekommt eine Haushaltshilfe auf Verordnung der Krankenkasse.

  • Zuzahlung 10 % der Kosten, mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Tag
  • Direktabrechnung mit der Krankenkasse
  • Wir helfen beim Antrag
Fall D

Selbstzahler

Stundensatz auf Anfrage

Unseren aktuellen Stundensatz nennen wir Ihnen gern telefonisch. Sie bekommen eine monatliche Rechnung mit allen Einsätzen.

  • Keine Mindestlaufzeit, keine Grundgebühr
  • 20 % Steuerermäßigung nach § 35a EStG für privat gezahlte Stunden (bis 4.000 € im Jahr)
Haushaltshilfe steuerlich absetzen →

Eigenanteil-Check

Wählen Sie Ihren Pflegegrad und den gewünschten Umfang – wir zeigen, welche Budgets gelten und ob etwas übrig bleibt.

z. B. 2 Stunden pro Woche = 8
Ohne Angabe zeigen wir nur die Budgets

Unverbindliche Orientierung, Stand 2026. Die Umwandlung wird auf die Pflegesachleistung angerechnet und kann das Pflegegeld anteilig kürzen. Verhinderungspflege ist ein Jahresbetrag und wird individuell geprüft. Was tatsächlich gilt, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

So läuft die Abrechnung

Sie müssen nichts vorstrecken und keine Formulare allein ausfüllen.

1

Kostenloses Erstgespräch

Wir klären am Telefon oder bei Ihnen zu Hause, welche Ansprüche Sie haben – Entlastungsbetrag, Umwandlung, Verhinderungspflege oder Verordnung der Krankenkasse.

2

Abtretungserklärung

Sie unterschreiben eine kurze Abtretungserklärung. Damit dürfen wir direkt mit Ihrer Pflege- oder Krankenkasse abrechnen. Auf Wunsch informieren wir die Kasse für Sie.

3

Einsätze starten

Ihre feste Bezugsperson kommt zu den vereinbarten Zeiten. Am Monatsende reichen wir die Leistungsnachweise ein – Sie zahlen nur, was nicht gedeckt ist.

Alle Details zu den einzelnen Leistungen finden Sie auf der Seite Kostenübernahme.

Häufige Fragen zu den Kosten

Muss ich bei Alltagshilfe Nord in Vorleistung gehen?

Nein. Mit einer Abtretungserklärung rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – den Entlastungsbetrag genauso wie den Umwandlungsanspruch. Bei einer Haushaltshilfe auf Verordnung rechnen wir direkt mit der Krankenkasse ab. Sie bekommen nur eine Rechnung, wenn ein Rest nicht gedeckt ist.

Was passiert, wenn der Entlastungsbetrag von 131 € nicht reicht?

Ab Pflegegrad 2 können Sie zusätzlich bis zu 40 % Ihrer Pflegesachleistung für unsere Hilfe verwenden (Umwandlungsanspruch) und in vielen Fällen auch Verhinderungspflege einsetzen. Stunden darüber hinaus zahlen Sie selbst – davon können Sie 20 % als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen.

Kann ich nicht genutzte Entlastungsbeträge nachholen?

Ja. Nicht ausgeschöpfte Entlastungsbeträge eines Kalenderjahres können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Wer bisher nichts abgerufen hat, hat oft ein Guthaben von mehreren hundert Euro.

Was kostet die Erstberatung?

Nichts. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir prüfen gemeinsam, welche Ansprüche Sie haben, und sagen Ihnen vorab, ob und in welcher Höhe ein Eigenanteil entsteht.

Kostenlose Erstberatung

Rufen Sie uns an – wir sagen Ihnen in wenigen Minuten, was die Kasse übernimmt und ob überhaupt ein Eigenanteil entsteht.

☎ 0176 586 54 269