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Rechner

Entlastungsbetrag-Rechner: Wie viel steht Ihnen noch zu?

Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € im Monat – ab Pflegegrad 1 und für alle Pflegegrade gleich hoch. Nicht genutztes Geld verfällt nicht sofort, sondern wird angespart. Mit diesem Rechner sehen Sie in Sekunden, welches Budget Ihnen dieses Jahr noch zur Verfügung steht und wie viele Stunden Alltagshilfe das ungefähr sind.

Ihre Angaben

Der Entlastungsbetrag ist ab Pflegegrad 1 für alle Pflegegrade gleich hoch.
Monate dieses Jahres, in denen der Betrag noch nicht angefallen ist (0–12).
Summe aller Rechnungen, die dieses Jahr schon über den Entlastungsbetrag abgerechnet wurden.
Nicht genutzte Beträge des Vorjahres sind bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzbar.
Nur wenn Sie hier einen Wert eintragen, rechnet der Rechner das Budget in Stunden Alltagshilfe um.
Verfügbares Budget dieses Jahr
1.572,00 €
Jahresanspruch (12 × 131 €)1.572,00 €
Bereits genutzt dieses Jahr− 0,00 €
Monatlich offen0,00 €
Bereits angespart aus Vormonaten0,00 €
Verfügbar insgesamt1.572,00 €

Der Rechner ersetzt keine Beratung; maßgeblich ist der Bescheid Ihrer Pflege-/Krankenkasse.

So rechnet der Rechner

Der Rechner nutzt die Werte nach § 45b SGB XI, gültig für 2026:

  • ✓
    131 € pro Monat ab Pflegegrad 1, für alle Pflegegrade gleich hoch – das sind 1.572 € im Kalenderjahr.
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    Verfügbar dieses Jahr = 1.572 € minus der Beträge, die dieses Jahr bereits abgerechnet wurden. Was in Vormonaten nicht genutzt wurde, bleibt angespart erhalten.
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    Monatlich offen = offene Monate × 131 €: der Anteil, der in den restlichen Monaten des Jahres noch hinzukommt.
  • ✓
    Vorjahresrest: Nicht genutzte Beträge werden ins Folgejahr übertragen und sind dort bis zum 30. Juni nutzbar. Nach diesem Datum rechnet der Rechner den Vorjahresrest nicht mehr ein.
  • ✓
    Stunden Alltagshilfe werden nur berechnet, wenn Sie den Stundensatz Ihres Anbieters eintragen – die Preise unterscheiden sich je nach Anbieter.

Für Familien im Kreis Schleswig-Flensburg: Alltagshilfe Nord ist nach Landesrecht anerkannter Anbieter und rechnet den Entlastungsbetrag direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie zahlen nichts vor. Wir kommen nach Schleswig, Flensburg, Kappeln, Süderbrarup, Tarp und in die umliegenden Gemeinden. Was das für Ihren Eigenanteil bedeutet, steht auf der Seite Preise & Eigenanteil.

Häufige Fragen zum Entlastungsbetrag

Muss ich den Entlastungsbetrag beantragen?

Nein. Der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat steht mit dem Pflegegrad automatisch zu. Die Rechnung eines nach Landesrecht anerkannten Anbieters reichen Sie bei der Pflegekasse ein – oder der Anbieter rechnet direkt mit der Kasse ab.

Was passiert mit Beträgen, die ich nicht nutze?

Sie werden angespart. Was im laufenden Jahr nicht genutzt wurde, kann bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden. Danach verfällt der Rest aus dem Vorjahr.

Kann ich den Entlastungsbetrag für Alltagshilfe nutzen?

Ja. Der Betrag ist für Angebote zur Unterstützung im Alltag gedacht, etwa Haushaltshilfe, Betreuung oder Begleitung durch einen nach Landesrecht anerkannten Anbieter. Auch Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege sowie bei Pflegegrad 2 bis 5 bestimmte Leistungen eines Pflegedienstes sind möglich.

Entlastungsbetrag einfach nutzen

Wir sind nach Landesrecht anerkannter Anbieter im Kreis Schleswig-Flensburg und rechnen auf Wunsch direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – Sie strecken nichts vor.

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Kostenlose Erstberatung – Mo.–Do. 08:00–16:00 Uhr, Fr. 09:00–14:00 Uhr