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Rechner

Verhinderungspflege-Rechner: Was zahlt die Pflegekasse?

Seit dem 1. Juli 2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege – ohne Vorpflegezeit, für bis zu 8 Wochen im Jahr. Geben Sie ein, wie viele Tage geplant sind und was ein Tag kostet: Der Rechner zeigt, was erstattet wird, was Sie selbst tragen und welcher Betrag im Jahr noch übrig bleibt.

Ihre Angaben

Verhinderungspflege gibt es ab Pflegegrad 2.
Höchstens 8 Wochen (56 Tage) pro Kalenderjahr.
Tagessatz der Ersatzpflege (Pflegedienst, Anbieter oder private Pflegeperson).
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege teilen sich den Jahresbetrag – beides hier eintragen.
Erstattungsfähig durch die Pflegekasse
1.680,00 €
Gesamtkosten1.680,00 €
Gemeinsamer Jahresbetrag 20263.539,00 €
Bereits genutzt dieses Jahr− 0,00 €
Erstattung durch die Pflegekasse1.680,00 €
Ihr Eigenanteil0,00 €
Verbleibendes Jahresbudget danach1.859,00 €
Weitergezahltes hälftiges Pflegegeld0,00 €

Der Rechner ersetzt keine Beratung; maßgeblich ist der Bescheid Ihrer Pflege-/Krankenkasse.

So rechnet der Rechner

Der Rechner nutzt die seit 1. Juli 2025 geltenden Regeln zum gemeinsamen Jahresbetrag (§ 42a SGB XI):

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    Gemeinsamer Jahresbetrag 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Was für Kurzzeitpflege genutzt wurde, fehlt für Verhinderungspflege – deshalb das Feld „bereits genutzt“.
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    Bis zu 8 Wochen (56 Tage) pro Kalenderjahr, ab Pflegegrad 2. Eine Vorpflegezeit von sechs Monaten ist nicht mehr nötig.
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    Erstattung = Kosten der geplanten Tage, höchstens das verbleibende Jahresbudget. Der Rest ist Ihr Eigenanteil.
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    Hälftiges Pflegegeld: Während der Verhinderungspflege wird bis zu 8 Wochen die Hälfte des Pflegegelds weitergezahlt. Der Rechner rechnet tagesanteilig (Monatsbetrag ÷ 30).
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    Stundenweise Verhinderungspflege (unter 8 Stunden am Tag) kürzt das Pflegegeld nicht und zählt nicht auf die 8 Wochen – der Rechner bildet den Fall der tageweisen Verhinderungspflege ab.

Für pflegende Angehörige im Kreis Schleswig-Flensburg: Stundenweise Verhinderungspflege bieten wir als Entlastung für Angehörige in Schleswig, Flensburg, Kappeln und den umliegenden Gemeinden an. Wir helfen beim Antrag und bei der Abrechnung mit der Pflegekasse.

Häufige Fragen zur Verhinderungspflege

Muss die Pflegeperson vorher sechs Monate gepflegt haben?

Nein. Seit dem 1. Juli 2025 gibt es keine Vorpflegezeit mehr. Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 2 und Pflege zu Hause. Verhinderungspflege kann damit auch kurz nach der Einstufung genutzt werden.

Kann ich den vollen Jahresbetrag für Verhinderungspflege nutzen?

Ja. Der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 € steht flexibel für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zur Verfügung. Wer keine Kurzzeitpflege in Anspruch nimmt, kann den gesamten Betrag für Verhinderungspflege einsetzen – für bis zu 8 Wochen im Jahr.

Was passiert mit dem Pflegegeld während der Verhinderungspflege?

Es wird bis zu 8 Wochen im Jahr zur Hälfte weitergezahlt; am ersten und letzten Tag der Verhinderungspflege gibt es das volle Pflegegeld. Der Rechner rechnet vereinfacht mit der Hälfte für alle Tage. Bei stundenweiser Verhinderungspflege unter 8 Stunden am Tag wird das Pflegegeld gar nicht gekürzt.

Verhinderungspflege organisieren?

Wir übernehmen stundenweise oder tageweise, wenn pflegende Angehörige eine Pause brauchen – und helfen beim Antrag bei der Pflegekasse.

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