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Rechner

Zuzahlungs-Rechner: Haushaltshilfe von der Krankenkasse

Zahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe nach § 38 SGB V – etwa nach einer Operation oder bei schwerer Krankheit –, tragen erwachsene Versicherte eine Zuzahlung: 10 % der Kosten pro Tag, mindestens 5 € und höchstens 10 €. Der Rechner zeigt Ihnen, was auf Sie zukommt und was die Kasse übernimmt.

Ihre Angaben

Anzahl der Tage, an denen die Haushaltshilfe im Einsatz ist.
Tagessatz laut Vereinbarung mit der Krankenkasse bzw. dem Anbieter.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind zuzahlungsfrei. Ist die Belastungsgrenze (2 % bzw. 1 % des Bruttoeinkommens) erreicht, befreit die Kasse für den Rest des Jahres.
Zuzahlung gesamt
80,00 €
Gesamtkosten800,00 €
Zuzahlung pro Tag (10 %, mind. 5 €, max. 10 €)8,00 €
Zuzahlung gesamt80,00 €
Kassenanteil720,00 €

Der Rechner ersetzt keine Beratung; maßgeblich ist der Bescheid Ihrer Pflege-/Krankenkasse.

So rechnet der Rechner

Der Rechner wendet die Zuzahlungsregeln der gesetzlichen Krankenversicherung an (§ 38 und § 61 SGB V):

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    Zuzahlung pro Tag: 10 % der Kosten, mindestens 5 € und höchstens 10 € – aber nie mehr als die tatsächlichen Tageskosten.
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    Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit.
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    Belastungsgrenze: 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens (1 % bei chronisch Kranken). Ist sie erreicht, stellt die Kasse einen Befreiungsbescheid aus – dann entfällt die Zuzahlung für den Rest des Jahres.
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    Dauer: Ohne Kind unter 12 Jahren im Haushalt in der Regel bis zu 4 Wochen, mit Kind unter 12 Jahren (oder behindertem, auf Hilfe angewiesenem Kind) bis zu 26 Wochen.
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    Voraussetzung: Anspruch besteht nur, wenn keine andere Person im Haushalt den Haushalt weiterführen kann und eine ärztliche Bescheinigung vorliegt.

Nach einer Operation oder einem Krankenhausaufenthalt im Kreis Schleswig-Flensburg: Alltagshilfe Nord übernimmt die Haushaltshilfe auf Verordnung in Schleswig, Flensburg und Umgebung, hilft beim Antrag bei Ihrer Krankenkasse und rechnet direkt ab. Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung.

Häufige Fragen zur Zuzahlung bei Haushaltshilfe

Wann zahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe?

Wenn Sie wegen Krankenhausaufenthalt, Operation, schwerer Krankheit oder Schwangerschaft den Haushalt vorübergehend nicht führen können und niemand im Haushalt einspringen kann. Ohne Kind unter 12 Jahren ist das in der Regel für bis zu 4 Wochen möglich, mit Kind bis zu 26 Wochen. Nötig ist eine ärztliche Bescheinigung und die Genehmigung der Kasse.

An wen zahle ich die Zuzahlung?

In der Regel direkt an den Anbieter, der die Haushaltshilfe erbringt und mit der Krankenkasse abrechnet. Organisieren Sie die Hilfe selbst, erstattet die Kasse die angemessenen Kosten abzüglich der Zuzahlung. Die Zuzahlung zählt zur jährlichen Belastungsgrenze – Quittungen aufbewahren.

Ich habe einen Pflegegrad – gilt die Zuzahlung dann auch?

Haushaltshilfe nach § 38 SGB V ist eine Leistung der Krankenkasse mit Zuzahlung. Mit Pflegegrad läuft Haushaltshilfe meist über die Pflegekasse – etwa über den Entlastungsbetrag von 131 € oder den Umwandlungsanspruch – und dort ohne Zuzahlung. Die Kasse prüft, welche Leistung vorrangig ist.

Haushaltshilfe auf Verordnung gesucht?

Wir übernehmen Haushaltshilfe nach ärztlicher Verordnung im Kreis Schleswig-Flensburg und klären mit Ihnen die Abrechnung mit der Krankenkasse.

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