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Rechner

Pflegegeld-Rechner 2026: Pflegegeld, Sachleistung und Kombination

Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2 – zwischen 347 € und 990 € im Monat. Wer zusätzlich einen Pflegedienst nutzt, erhält eine Kombinationsleistung: Das Pflegegeld sinkt um den Prozentsatz, den der Pflegedienst von der Sachleistung ausschöpft. Der Rechner zeigt, was unter dem Strich monatlich bleibt – auch mit Umwandlungsanspruch für Alltagsunterstützung.

Ihre Angaben

Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2 bei Pflege zu Hause.
Wie viel Prozent der Pflegesachleistung der Pflegedienst ausschöpft (0 = nur Pflegegeld, 100 = nur Pflegedienst).
Bis zu 40 % der Sachleistung können für Angebote zur Unterstützung im Alltag (z. B. Haushaltshilfe, Betreuung) umgewandelt werden. Auch dieser Anteil kürzt das Pflegegeld anteilig.
Pflegegeld monatlich
347,00 €
Pflegegeld347,00 €
Sachleistung genutzt (Pflegedienst)0,00 €
Umwandlungsbetrag0,00 €
Monatlich gesamt347,00 €
Umwandlungsanspruch maximal (40 % der Sachleistung)318,40 €

Der Rechner ersetzt keine Beratung; maßgeblich ist der Bescheid Ihrer Pflege-/Krankenkasse.

So rechnet der Rechner

Grundlage sind die Leistungsbeträge 2026 nach § 36 und § 37 SGB XI:

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    Pflegegeld 2026: Pflegegrad 2 = 347 €, Pflegegrad 3 = 599 €, Pflegegrad 4 = 800 €, Pflegegrad 5 = 990 € im Monat. Pflegegrad 1: kein Pflegegeld.
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    Pflegesachleistung 2026: Pflegegrad 2 = 796 €, Pflegegrad 3 = 1.497 €, Pflegegrad 4 = 1.859 €, Pflegegrad 5 = 2.299 € im Monat.
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    Kombinationsleistung: Nutzt der Pflegedienst z. B. 30 % der Sachleistung, werden 70 % des Pflegegelds ausgezahlt.
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    Umwandlungsanspruch: Bis zu 40 % der Sachleistung (Pflegegrad 2: 318,40 €, Pflegegrad 3: 598,80 €, Pflegegrad 4: 743,60 €, Pflegegrad 5: 919,60 €) können für Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden. Auch dieser Anteil kürzt das Pflegegeld anteilig.
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    Obergrenze: Sachleistung und Umwandlung dürfen zusammen 100 % nicht überschreiten – der Rechner begrenzt das automatisch.

Für Pflegegeldempfänger im Kreis Schleswig-Flensburg: Den verpflichtenden Beratungseinsatz übernehmen wir bei Ihnen zu Hause in Schleswig, Flensburg und Umgebung, kostenlos für Sie. Und wenn Sie den Umwandlungsanspruch für Haushaltshilfe oder Betreuung nutzen möchten, rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab.

Häufige Fragen zum Pflegegeld

Bekomme ich bei Pflegegrad 1 Pflegegeld?

Nein. Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 steht der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat zur Verfügung, zum Beispiel für Haushaltshilfe oder Betreuung durch einen nach Landesrecht anerkannten Anbieter.

Was ist die Kombinationsleistung?

Wer Pflegegeld bezieht und zusätzlich einen Pflegedienst nutzt, erhält beides anteilig: Schöpft der Pflegedienst zum Beispiel 30 % der Pflegesachleistung aus, werden noch 70 % des Pflegegelds ausgezahlt. Die Aufteilung gilt in der Regel für sechs Monate.

Kürzt der Umwandlungsanspruch mein Pflegegeld?

Ja, anteilig. Beispiel Pflegegrad 2: Werden die vollen 40 % umgewandelt, stehen 318,40 € für Angebote zur Unterstützung im Alltag bereit, und das Pflegegeld sinkt auf 60 %, also 208,20 €. Der Entlastungsbetrag von 131 € bleibt davon unberührt.

Fragen zu Pflegegeld und Alltagshilfe?

Wir erklären Ihnen in Ruhe, wie sich Pflegegeld, Umwandlungsanspruch und Entlastungsbetrag für Haushaltshilfe und Betreuung kombinieren lassen.

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